Langsam hält der Sommer Einzug und damit ist für viele auch wieder Ferien- und Urlaubszeit. Doch wer will schon die Bandansage “Kein Anschluss unter dieser Nummer” hören? Oder beim Blick auf die nächste Telefonrechnung in Ohnmacht fallen? Damit ihr auch in der Ferne euer Handy problemlos nutzen könnt, haben wir hier ein paar wichtige Tipps zum Telefonieren aus dem Urlaub für euch.

Jedes Land hat für Anrufe aus dem Ausland eine Ländervorwahl! 

Die für den Urlaub unverzichtbare Ländervorwahl, auch Ländercode genannt, ist für jedes Land verschieden. Für Deutschland ist dies die 0049 was man auch verkürzt als +49 schreibt. Das Plus bedeutet, dass zwei Nullen vorweg stehen. Wenn ihr über Landesgrenzen hinweg nach Deutschland telefonieren möchtet, müsst ihr die Ländervorwahl mitwählen.

Der Ländercode steht immer am Anfang der Rufnummer und ersetzt dort die führende Null. Zwei einfache Beispiele:

  1. Für die Festnetznummer 07127 99999 wählt man aus dem Ausland dann 0049 7127 99999.
  2. Eine Mobilfunknummer die z.B. mit 0176 beginnt erreicht man dann unter 0049 176 RESTNUMMER.

Ländercode von Anfang an im Adressbuch speichern

Praktisch ist es, wenn du den Ländercode bei allen Nummern gleich mit ins Adressbuch speichert. Das sorgt dafür, dass im Ausland alles reibungslos funktioniert. Auch für einige Apps, z.B. solche die Nachrichten verschicken, ist es wichtig, den Ländercode gleich mit dabei zu haben.

Eine Liste mit allen Ländervorwahlen gibt es bei Wikipedia.

Vorsicht bei Urlaubstelefonaten


Damit der Anruf aus dem Urlaub nicht unerwünscht teuer wird, solltest du dich vorab über Roaming-Gebühren informieren. Manchmal ist es sogar günstiger, sich eine ausländische Prepaid-Karte zu besorgen. Besondere 

Vorsicht ist auch bei der Nutzung von Smartphones geboten, die sich über das Mobilfunknetz mit dem Internet verbinden. Das kann schnell sehr teuer werden. Daher genau über die Kosten informieren oder die mobile Datenverbindung am besten vor Reiseantritt in den Einstellungen des Smartphones deaktivieren.

Artikel vom 10.06.2013.