Das Handy in der Schule ist wohl eines der am meisten und am kontroversesten diskutierten Themen an deutschen Schulen. Darf ich mein Handy mit in die Schule nehmen oder nicht? Dürfen mir Lehrerinnen oder Lehrer mein Handy einfach wegnehmen? Fragen über Fragen! Wir haben deshalb für euch die rechtlichen Grundlagen abgecheckt.
Wir gehen der Sache auf den Grund: Grundgesetz
Generell gilt in Deutschland das Grundrecht auf Handlungsfreiheit. Laut Artikel 2 des Grundgesetzes darf jeder seine Persönlichkeit frei entfalten, solange er nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen Gesetze verstößt. Auch das Recht auf eine eigene Meinung und Kommunikation ist im Grundgesetz festgeschrieben. In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten […]" Aber auch dieses Recht hat dort seine Schranken, wo die Rechte anderer anfangen. Lügen zu verbreiten, oder heimlich gemachte Bilder von Personen zu verschicken, ist demnach nicht erlaubt.
Doch was hat das jetzt alles mit deinem Handy zu tun?
Die Nutzung eines Smartphones fällt unter die Handlungsfreiheit. Allerdings darfst du auch mit deinem Smartphone keine verbotenen Inhalte produzieren oder verbreiten. Mit deinem Smartphone kommunizierst du - du nutzt also dein Grundrecht auf Kommunikation. Das Handy an Schulen komplett zu verbieten, würde also die Persönlichkeitsrechte (GG Art. 2 und Art. 5) einschränken! Trotzdem gibt es Möglichkeiten, die Handynutzung an Schulen einzuschränken. Wir zeigen dir die wichtigsten Regelungen zum Handy in der Schule aus den Schulgesetzen in den 16 Bundesländern.
Vorsicht bei Prüfungen
Das Mitführen oder Verwenden eines Smartphones in Prüfungen kann als Täuschungsversuch angesehen werden. Deswegen schaltet es am besten ab und räumt es in eure Tasche oder nehmt es erst gar nicht mit.
Schon gewusst?
Eure Lehrerinnen oder Lehrer dürfen die Inhalte auf eurem Smartphone nicht überprüfen. Das verletzt das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Selbstbestimmung. Wenn der Lehrer aber einen konkreten Verdacht hat, kann er aber eure Eltern anrufen oder sogar die Polizei alarmieren.
Die Lösung: Handyordnung an deiner Schule
Eine Handyordnung regelt den Umgang mit dem Handy in der Schule und im Unterricht - und das muss keineswegs nachteilig für euch Schüler sein! Eine gute Handyverordnung zeichnet sich dadurch aus, dass diese in gemeinsamer Abstimmung zwischen Schülern, Lehrern und Eltern entsteht und alle Wünsche vereinigt.
An deiner Schule gibt es noch keine Handyordnung? Dann schlag doch der Schulleitung vor, eine einheitliche Ordnung gemeinsam auszuarbeiten. Klare Regeln sind nämlich leichter einzuhalten als von jedem Lehrer etwas anderes zu hören. Wie das gehen kann, zeigt unser Artikel Handyverbot? Handyvereinbarung!
Artikel vom 14.09.2015.