In Deutschland hat aufgrund des sogenannten Föderalismus jedes der 16 Bundesländer seine eigenen Gesetze und Regelungen. Wie diese Regelungen für Handys in der Schule aussehen, haben wir dir hier zusammengetragen.

Baden-Württemberg

Laut dem Baden-Württembergischen Schulgesetz ist ein generelles Handyverbot an Schulen nicht möglich, weil es sich nicht aus dem Zweck und der Aufgabe der Schule begründen lässt. Das Mitbringen eines Smartphones kann also nicht verboten werden. Die Schule darf aber erforderliche Maßnahmen treffen, um den Schulbetrieb, also zum Beispiel den reibungslosen Ablauf des Unterrichts, zu gewährleisten. Die Lehrerinnen und Lehrer können also verlangen, dass die Schüler ihr Handy während dem Unterricht ausschalten und es gegebenenfalls sogar wegnehmen! Das Gerät müssen sie aber direkt nach dem Unterricht (i. d. R. noch am selben Tag) wieder zurückgeben oder es an die Erziehungsberechtigten aushändigen.

Vorsicht: In Prüfungen (vor allem im Abitur oder bei Abschlussprüfungen) gilt das Mitführen von Handys bereits als Täuschungsversuch- auch wenn es ausgeschaltet ist.

Auch in den Pausen kann die Schule Einschränkungen für die Handynutzung vorgeben. Wenn es an einer Schule z.B. Probleme mit Handys gibt, kann die Schule auch hier ein Verbot aussprechen. Hier sollte sich jeder informieren, wie es an der eigenen Schule gehandhabt wird.

Bayern

Bayern ist das einzige Bundesland, in dem es ein im Schulgesetz verankertes Verbot von Handys im Unterricht gibt. Laut Schulgesetz müssen Mobilfunktelefone und andere digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken dienen, ausgeschaltet werden. Das bedeutet aber nicht, dass Handys generell verboten sind. Die Lehrkraft kann Ausnahmen erlauben, beispielsweise wenn die Eltern über Änderungen im Tagesablauf informiert werden müssen. Zu bestimmten Unterrichtszwecken können Lehrkräfte Smartphones und digitale Speichermedien ebenfalls einsetzen. Wenn ein Schüler gegen die Regeln verstößt, ist es dem Lehrer erlaubt, das Handy oder andere Gegenstände vorübergehend wegzunehmen. Wie lange das Handy weggenommen wird, entscheidet der Lehrer. Diese gesetzliche Regelung ist aber beschränkt auf das Schulgelände und das Schulgebäude und gilt beispielsweise nicht bei einer Klassenfahrt oder einem Ausflug.

Berlin

In Berlin lässt das Schulgesetz ein Handyverbot an Schulen ausdrücklich zu. Allerdings gibt es keine allgemeine Regel, die für das ganze Bundesland gilt. Wenn ein Schüler bzw. eine Schülerin den Unterricht stört und somit die Lehrkraft Ihren Bildungsauftrag nicht erfüllen kann, ist es laut Schulgesetz erlaubt, den Schülern Gegenstände und somit auch Smartphones wegzunehmen.

Brandenburg

In Brandenburg gibt es keine Regelungen über Smartphones an Schulen. Die Schule ist allerdings auch hier befugt Gegenstände vorübergehend einzubehalten, die die Ordnung der Schule stören können. Wenn ein Schüler bzw. eine Schülerin im Unterricht nur auf dem Smartphone tippt oder den Unterricht sogar stört, darf die Lehrkraft das Handy wegnehmen. Allerdings muss es am Ende des Unterrichts oder des Schultages wieder zurückgeben werden.

Bremen

In Bremen gibt es keine allgemeine Regelung über Handys an Schulen. Jede Schule entscheidet selbst, wie sie den Umgang mit Smartphones handhabt.

Hamburg

In Hamburg gibt es keine allgemeine Regelung, die das Handy in der Schule verbietet. Das wird der Schulkonferenz überlassen, die in der Regel die Schulordnung aufstellt. Im Schulgesetz ist allerdings ausdrücklich vermerkt, dass eine Wegnahme von Gegenständen möglich ist. Wenn jemand den Unterricht mit seinem Smartphone stört, darf der Lehrer bzw. die Lehrerin es vorübergehend wegnehmen.

Hessen

Im Bundesland Hessen gibt es keine schulgesetzliche Regelung zum Thema Handy oder Smartphone. Es liegt im Ermessen der Schulen, ob und wann sie die Nutzung von Handys erlauben oder verbieten. Die Lehrerinnen und Lehrer dürfen aber laut Schulgesetz Gegenstände wegnehmen, wenn sie im Unterricht stören, also auch Smartphones. In der Regel müssen sie es am Ende des Unterrichtstages aber wieder zurückgeben. Bei Minderjährigen kann die Schule verlangen, dass die Erziehungsberechtigten das Smartphone abholen. Ein absolutes Smartphone-Verbot hält das Kultusministerium für bedenklich, da ein berechtigtes Interesse an der Nutzung eines Mobiltelefons vor und nach der Schule, z.B. im Fall eines längeren Schulwegs, bestehen kann.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Schule selbst über ein Handyverbot. Das Schulgesetz schreibt hier keine Regelungen vor. Gegenstände können aber auch hier von Lehrkräften vorübergehend als Erziehungsmaßnahme weggenommen werden.

Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es keine allgemeine Regelung über ein Handyverbot. Das wird von den Schulen selbst festgelegt.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Regelung über ein Handyverbot an Schulen. Allerdings gibt es laut Schulgesetz eine generelle Verpflichtung zur Mitarbeit von Schülern im Unterricht. Deswegen ist es möglich, Handys aus dem Unterricht auszuschließen, wenn die Schülerinnen und Schüler dadurch nicht angemessen mitarbeiten. Wenn das Handy im Unterricht stört, darf der Lehrer oder die Lehrerin es wegnehmen, allerdings nicht länger als einen Tag. Bei einer Prüfung dürfen die Handys sogar im Voraus eingesammelt werden. Ein generelles Einsammeln oder Verbot auf dem Schulhof ist aber nicht vorgesehen. Im Fall eines Missbrauchs des Smartphones, z.B. bei Cybermobbing, kann die Schule unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum ein Handyverbot erlassen. Diese Änderung der Schulordnung muss die Schulkonferenz beschließen.

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz gibt es im Schulgesetz keine Regelung dazu, ob an oder in den Schulen das Handy verboten ist oder nicht. Jede Schule darf das in ihrer Schulordnung selbst festlegen. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin im Unterricht nicht mitarbeitet oder sogar stört, darf der Lehrer bzw. die Lehrerin  dem betroffenen Schüler laut Schulgesetz das Handy und auch andere Gegenstände wegnehmen. Als Ratgeber für alle rheinland-pfälzischen Schulen wurde ein umfangreiches Handbuch „Schule. Medien. Recht“ erstellt, das den Schulen zugegangen und online verfügbar ist. Dabei handelt es sich um einen Wegweiser für den Einsatz digitaler Medien an Schulen, der grundlegende medienrechtliche und datenschutzrechtliche Sachkenntnis vermittelt und Schulen die Orientierung in Rechtsfragen erleichtert. Ein Baustein behandelt spezifisch das Thema "Handy in der Schule". Dort findet sich auch eine Muster-Handyordnung für die Verwendung an Schulen.

Saarland

Im Saarland gibt es keine Regelungen bezüglich des Handys in der Schule. Wie der Umgang mit Smartphones gehandhabt wird, entscheidet jede Schule selbst. Allerdings erarbeitet das Ministerium für Bildung und Kultur derzeit Empfehlungen, wie das Handy sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden kann.

Sachsen

Das sächsische Schulgesetz legt keine Regelung für Handys in der Schule fest. Die Schulkonferenz erstellt die Hausordnung bzw. die Schulordnung und entscheidet darüber, ob das Smartphone an der Schule erlaubt oder verboten ist und inwieweit die Nutzung von Smartphones eingeschränkt wird. 

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es laut Schulgesetz keine Regelung für den Umgang mit Smartphones an den Schulen. Das regeln die Schulen selbst.

Schleswig-Holstein

Ein generelles Handyverbot an Schulen gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Die Lehrkraft darf aber verlangen, dass Handys ausgeschaltet werden und diese auch zeitweise wegnehmen. Damit der Bildungsauftrag der Schule gewährleistet werden kann, darf der Lehrer oder die Lehrerin nämlich pädagogische Maßnahmen anwenden. Dazu gehört neben Absprachen, Ermahnungen usw. eben auch die Wegnahme von Gegenständen, die im Schulgesetz ausdrücklich erlaubt ist. Im Normalfall sollte die Lehrkraft das Handy aber nach dem Unterricht oder dem Unterrichtstag zurückgeben. Bildungsministerin Ernst ist der Meinung, dass ein generelles Handyverbot an Schulen rechtswidrig und unverhältnismäßig ist. Einzelheiten der Handynutzung müssen in Haus- und Schulordnung geregelt werden.

Für ein absolutes Verbot von Mobiltelefonen und Tablets fehlt laut einer aktuellen Studie jede Grundlage.

Thüringen

Die Handynutzung im Unterricht wird durch die jeweiligen Hausordnungen der Schulen geregelt. Die Schulleitungen legen selbst fest, wie der Umgang mit Smartphones geregelt wird. Die Thüringer Schulordnung bietet dazu die rechtliche Grundlage. Dort ist festgelegt, dass die Schüler alles zu unterlassen haben, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der Schule stören könnte. Deshalb sind an den Schulen eingeschaltete Mobiltelefone im Unterricht in der Regel verboten. Auch die Wegnahme von Gegenständen und somit auch des Handys ist erlaubt. Wann das Handy zurückgegeben wird, darf laut Schulgesetz der Schulleiter entscheiden.
 

Die Zusammenstellung der Regelungen der einzelnen Bundesländer ist nach einer schriftlichen/telefonischen Recherche bei den Kultusministerien erfolgt. Eine Übersicht über die Schulgesetze der Bundesländer gibt es hier.

(Stand: September 2016)

Artikel vom 14.03.2017.