Begriffserklärung

Die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Angebote im privaten Rundfunk und Internet vielfältig bleiben und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu überwacht sie die Einhaltung von mediengesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus engagiert sich die LfK aktiv in der Förderung und Erforschung von Themen wie Medienkompetenz, Jugendschutz, Medienqualität und Medienpädagogik, um die Bevölkerung im Umgang mit Medien zu unterstützen und zu sensibilisieren. So ist Handysektor ein Angebot der LfK.

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