Begriffserklärung

Wenn eine Drohne mehr als zwei Kilogramm wiegt wird seit Oktober 2017 ein „Drohnen-Führerschein“ benötigt. Dabei müssen besondere Kenntnisse im Umgang mit Drohnen und unbemannten Flugobjekten nachgewiesen werden. Ausgestellt wird so ein Flugkundenachweis von vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stellen. Der Flugkundenachweis gilt für fünf Jahre.

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