Begriffserklärung

Extremistische Bestrebungen bestehen im Kern aus der Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Prinzipien, die diese Ordnung definieren, festgelegt. Hierzu zählen unter anderem die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Gerichte und die Chancengleichheit aller politischen Parteien.

Ist eine Partei, eine Gruppierung oder eine einzelne Person gegen diese Grundsätze, so gilt sie als extrem. Hier gibt es beispielsweise das linksextremistische Spektrum, die eine  „Diktatur des Proletariats“, also der arbeitenden Bürgerschaft anstreben. Rechtsextremisten sehnen sich dagegen nach einem rassistischen „totalen Führerstaat“. Gewalt ist für diese Gruppierungen oftmals ein legitimes Mittel um die jeweiligen Ziele zu erreichen.

Auch im Netz stößt man auf Extremismus. Was du dagegen tun kannst erklären wir dir hier.

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