Handysektor-Lexikon:

Begriffserklärung

Man darf keine fremden Briefe lesen. Dafür sorgt das Briefgeheimnis. Und man darf auch keine fremden Telefongespräche mithören. Deshalb gibt es das Fernmeldegeheimnis, das sogar im deutschen Grundgesetz, dem wichtigsten Gesetzesdokument in Deutschland, verankert ist. Das Fernmeldegeheimnis schützt alle Inhalte von Telekommunikation. Neben Telefongesprächen sind also auch Faxe, Mails, SMS, MMS, Chats usw. vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Das Fernmeldegeheimnis gilt besonders für alle, die Telekommunikationsdienste anbieten.

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