Begriffserklärung

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist die oberste Behörde für die Bekämpfung von Verbrechen in Deutschland und trägt so zur Inneren Sicherheit bei. Das BKA arbeitet zusammen mit den Landeskriminalämtern und den Polizeidienststellen der 16 Bundesländer, mit der Bundespolizei und mit ausländischen Behörden. Das Bundeskriminalamt ist dem Bundesinnenministerium unterstellt.

Zurück