Kennst du das? Das Smartphone vibriert, man zieht es aus der Tasche und ist erstaunt: Es hat niemand angerufen und es ist auch keine neue WhatsApp-Nachricht oder ein neuer Snap angekommen – du hast dir das Ganze nur eingebildet! Dieses Phänomen nennt sich „Phantom-Vibrations-Syndrom“. Wir erklären dir was das ist und wie du dich davon befreien kannst.
Gehörst du auch dazu?
Mit dem Phantom-Vibrations-Syndrom bist du nicht allein: Laut Studien leiden fast 90% aller Smartphone-Nutzer daran. Weil wir unser Smartphone häufig direkt am Körper tragen, also zum Beispiel in der Hosen- oder Jackentasche, haben wir es uns angewöhnt, selbst kleinste Vibrationen als Anruf oder Textnachricht zu interpretieren.
Hinzu kommt das nahezu angespannte Warten auf eine Nachricht oder einen Anruf, das uns in eine höhere Alarmbereitschaft versetzt. Diese Phänomen nennt sich FOMO - Fear of Missing out, also die Angst etwas zu verpassen. Dadurch reagieren wir sehr sensibel auf jede mögliche Bewegung und fallen schon einmal auf einen solchen „Fehlalarm“ herein.
Medizinisch gesehen handelt es sich beim Phantom-Vibrations-Syndrom um eine Halluzination, die besonders dann auftritt, wenn du dein Smartphone häufig am Körper trägst und die Vibrationen angeschaltet hast. Sobald ein Muskel zuckt oder deine Jacke an der Tasche reibt, nimmst du das möglicherweise als Vibration des Smartphones wahr.
Weg mit dem Phantom!
Um das Phantom-Vibrations-Syndrom wieder loszuwerden, musst du deine Gewohnheiten ändern: Schalte den Vibrationsalarm aus oder bewahre dein Smartphone an einem anderen Ort auf, zum Beispiel in einer anderen Tasche. Dadurch entwöhnt sich dein Körper wieder und reagiert nicht mehr so schnell auf kleine Bewegungen.
Macht das Smartphone krank?
Doch das Phantom-Vibrations-Syndrom ist nicht die einzige „Smartphone-Krankheit“, mit der immer mehr Menschen zu kämpfen haben. Auch der Handy-Nacken oder Smartphone-Daumen gehören zu den immer häufiger werdenden Syndromen. Mehr dazu liest du in unserem Artikel Handy-Nacken – macht das Smartphone krank?
Artikel vom 13.05.2016.