Die Würde des Menschen ist unantastbar
So steht es im Deutschen Grundgesetz. Dort ist auch der Schutz der Persönlichkeit beschrieben: Diese darf in Deutschland jeder frei entfalten. Persönlichkeitsrechte sollen also jeden Menschen vor Eingriffen in seine Freiheit und sein persönliches Leben schützen.
Zu den Persönlichkeitsrechten gehören eine Reihe von Rechten, eines davon ist das…
Recht am eigenen Bild
Jedes neue Smartphone hat heute eine hochauflösende Kamera. Doch darf ich mit den Fotos einfach machen, was ich will? Ein Erinnerungsfoto für das Familienalbum daheim - damit hat niemand ein Problem. Doch stell dir vor, du gehst auf Klassenfahrt. Am letzten Tag gibt es das übliche Klassenfoto. Das Foto wird gleich auf alle Smartphones weiterverteilt. Kaum zu Hause angekommen, möchtest du das Foto natürlich sofort allen deinen Freunden zeigen und stellst es dazu ins Internet. Genau in diesem Moment hast du gegen das „Recht am eigenen Bild“ verstoßen.
Bevor du ein Bild im Internet online stellst, musst du dir sicher sein, dass alle Menschen, die auf dem Bild zu sehen sind, mit der Veröffentlichung im Internet einverstanden sind. Du musst also deine Freunde aus der Klasse alle einzeln fragen, ob sie das überhaupt wollen. Ist eine Person auf dem Bild nicht damit einverstanden, dann darfst du das Foto auch nicht ins Internet stellen. Oder du musst die Person unkenntlich machen (verpixeln). Verstößt du gegen das Recht am eigenen Bild, dann kann dich der Betroffene zwingen, das Foto zu löschen. Im äußersten Fall kann er dich sogar verklagen und Geld von dir verlangen.
Wann darf ich nicht fotografiert werden?
In privaten Situationen, die man den "höchstpersönlichen Lebensbereich" nennt, darf man dich ohne ausdrückliche Einwilligung niemals fotografieren. Das ist z.B. der Fall, wenn du dich in deiner Wohnung oder einem anderen Raum befindest, der gegen Einblicke geschützt ist. Eine Toilette oder eine Umkleidekabine ist so ein Raum, in dem Fotografieren zur Straftat werden kann.
Meine Nachrichten gehören nur mir!
Ebenfalls zum Bereich des Persönlichkeitsrechts zählt das Fernmeldegeheimnis. Das Fernmeldegeheimnis besagt, dass niemand ohne dein Wissen deine Post lesen darf. Ebenso darf niemand deine Telefonate mithören oder ohne deine Erlaubnis deine E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten lesen - das gehört dir ganz alleine!
Artikel vom 18.08.2017.