Nicht jedes Bild, jedes Musikstück oder jeden Videoclip darfst du einfach so verwenden.
Für kreative Arbeiten möchte man gerne mit Bildern, Videos und Musik arbeiten. Wir wollen Licht in den Lizenzen-Dschungel bringen und fassen dir alles Wissenswerte rund um Lizenzen zusammen.
Dafür haben wir dir auch Sammlungen zu Datenbanken für Bilder und Musik & Soundeffekte mit jeweils einer kleinen Beschreibung zusammengestellt. Pass aber auf, ob die Dateien nur für private, oder auch für kommerzielle Nutzung bereitgestellt werden, und ob du den Namen des Künstlers irgendwo nennen musst! Bei unserer Auswahl wirst du sicher fündig werden!
Was sind GEMA-Gebühren?
Der Urheber, also derjenige, der Filme, Musikstücke, Bilder oder Texte selbst produziert, hat auch die Rechte an seinen Werken. Wenn z. B. ein Lied öffentlich im Radio oder auf einer Veranstaltung aufgeführt werden soll, müsste man theoretisch jedes Mal etwas Geld an den Urheber zahlen. Da das für den Künstler ziemlich aufwändig wäre und er dabei bestimmt schnell den Überblick verliert, überträgt er die Verwertungsrechte an die GEMA.
Die GEMA („Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“) ist also eine Verwertungsgesellschaft, die von den Urhebern beauftragt wird, um für die Aufführung ihrer Werke das Geld einzusammeln.
Verwertungsgesellschaften gibt es übrigens nicht nur für Musik, sondern auch für Bilder, Videos, Texte, etc. Die GEMA ist aber sicherlich die bekannteste.
GEMA-frei, aber welche Lizenz?
Hat der Urheber eines Liedes die Rechte nicht an die GEMA übertragen, ist sein Lied zwar GEMA-frei und du musst keine GEMA-Gebühren zahlen. Aber jetzt darf der Künstler selbst entscheiden, ob und wie viel er für seine Werke verlangt.
Das heißt: Wenn du z. B. ein Lied in irgendeiner Weise weiterverwenden möchtest, das GEMA-frei ist, darfst du es möglicherweise trotzdem nicht einfach ohne weiteres benutzen. Hier solltest du auf die Lizenz achten, mit der der Urheber das jeweilige Lied versehen hat. Das gleiche gilt auch für Videos, Bilder und Texte.
Creative Commons
Lizensiert der Urheber seinen Inhalt mit einer Creative Commons-Lizenz, räumt er dir unterschiedliche Nutzungsrechte ein, die wie ein Baukastensystem kombiniert werden können:
Bei einer Namensnennung, auch mit „by“ abgekürzt ist eine gut sichtbare Namensnennung des Urhebers und möglicherweise sogar ein Link Pflicht. | ||
In Fällen der „No Derivatives“ (englisch für „keine Bearbeitung“ oder kurz „nd“) darfst du das Material nur verwenden, wenn du dieses nicht bearbeitest. | ||
Bei „Non-Commercial“ Inhalten (kurz „nc“) erlaubt dir der Urheber seine Inhalte nur für private und nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen – also nur, wenn du damit kein Geld verdienen willst. | ||
Der Urheber kann auch eine „Share alike“-Lizenz (kurz „sa“) vergeben. Wenn du bestimmte Inhalte veränderst oder anderweitig direkt darauf aufbaust, darfst du sie also nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten. |
Diese vier verschiedenen Formen kann der Urheber fast beliebig miteinander kombinieren. Stattdessen kann er auch die CC0-Lizenz wählen und damit auf alle Bedingungen (z. B. Namensnennung) verzichten. Hier hast du noch eine Übersicht, die dir zeigt, was bei welcher Lizenzierung erlaubt ist und was nicht:
JoeranDE, Creative Commons Lizenzspektrum DE, CC BY 4.0
Public Domain
Stellt der Urheber seinen Inhalt frei zur Verfügung, sind es sogenannte Public Domain Werke (kurz "PD"). Public Domain bedeutet übersetzt „gemeinfrei“. Achtung: Macht der Urheber keine Angabe über die Verwendung, bedeutet das noch lange nicht, dass der Inhalt frei verwendbar ist.
Urheberrecht mit Ablaufdatum
Zudem kann das Urheberrecht auch ablaufen. In der Regel endet es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach sind die Werke in den meisten Ländern frei nutzbar.
Das heißt, Public Domain Inhalte unterliegen nicht oder nicht mehr dem Urheberrecht und du musst nichts an den Urheber zahlen, um sein Lied anzuhören oder weiter zu verwenden.
Artikel vom 12.10.2017.