Fred ist 40 Jahre alt. Ist er jedoch in Chats unterwegs, gibt er sich plötzlich als 15-jähriger Schüler Jonas aus und will intime Gespräche mit jungen Chatpartnern führen. Achtung Cyber-Grooming!
Ein falsches Spiel
"Grooming" bedeutet "striegeln" oder "vorbereiten" und bezeichnet damit die erste Stufe der Anmache im Internet. Zuerst erschleicht sich die Person, die sich hinter einer Scheinidentität verbirgt, durch Schmeicheleien nach und nach das Vertrauen eines potentiellen Opfers.
Nachdem der Täter eine scheinbar vertraute Stimmung erzeugen konnte, ist die nächste Stufe erreicht: Jugendliche werden anzüglich belästigt, genötigt intime Bilder zu erstellen oder sogar aufgefordert, den Täter per Webcam beim Cybersex zu beobachten und sogar selbst mitzumachen – das alles gehört zu den schlimmen Facetten des Cyber-Groomings. Oft verfolgt der Täter dabei das Ziel, die Kinder und Jugendlichen auch im realen Leben zu treffen.
Cyber-Grooming – eine Straftat
Cyber-Grooming ist seit 2004 verboten und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Beim Cyber-Grooming kommen darüber hinaus sehr schnell weitere Straftaten dazu, z. B. sexueller Missbrauch oder das Anfertigen von kinderpornographischem Material.
Dennoch ist Cyber-Grooming leider keine Seltenheit: Wie die JAMES-Studie 2014 herausgefunden hat, haben "nur" 8% der Jugendlichen zwischen 12 und 19 schon einmal mit Sexting zu tun gehabt, aber 20% wurden im Internet mit unerwünschten sexuellen Absichten angesprochen.
Falls du selbst davon betroffen bist, ist es wichtig, dass du mit Freunden oder deinen Eltern darüber sprichst. So könnt ihr gemeinsam einen Weg aus dem Cyber-Grooming finden. Im Rahmen unseres Themen-Schwerpunkts präsentieren wir dir viele weitere Tipps, wie du Cyber-Grooming erkennst und was du gegen Cyber-Grooming unternehmen kannst!
Artikel vom 09.05.2016.